RATGEBER / ANSPRUCH, FRISTEN & VERGLEICH
Vererbtes Schmerzensgeld nach Radunfall: 5.600 Euro im Urteil
Das Landgericht Wuppertal sprach 2013 einer Erbin 5.600 Euro aus dem Schmerzensgeldanspruch des verstorbenen Radfahrers zu. Ausgehend von 8.000 Euro berücksichtigte es 30 Prozent Mitverschulden. Der Anspruch betraf die zu Lebzeiten erlittenen Verletzungen und Leiden. Er war kein eigener Ausgleich der Angehörigen für ihre Trauer und muss davon rechtlich unterschieden werden.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Ein Radfahrer erlitt unter anderem eine Oberschenkelhalsfraktur und einen Schambeinbruch. Er verstarb nach einem stationären Aufenthalt. Seine Erbin verfolgte den zu Lebzeiten entstandenen Anspruch auf Ausgleich seiner Verletzungen und Leiden.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 04.01.2013. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Wuppertal | 2 O 407/10 | Schwere Fahrradunfallfolgen und vererbter Schmerzensgeldanspruch | 5.600 Euro Das Gericht ging von 8.000 Euro aus und berücksichtigte ein Mitverschulden von 30 Prozent; daraus ergaben sich 5.600 Euro. Es handelt sich um einen ererbten Anspruch, nicht um ein eigenes Schmerzensgeld der Angehörigen für ihre Trauer. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 61–65; Haftungsverteilung |
Das Gericht ging von 8.000 Euro aus und berücksichtigte ein Mitverschulden von 30 Prozent; daraus ergaben sich 5.600 Euro. Es handelt sich um einen ererbten Anspruch, nicht um ein eigenes Schmerzensgeld der Angehörigen für ihre Trauer.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Wessen Leiden wurde hier ausgeglichen?
Der Radfahrer erlitt schwere Frakturen und verstarb nach einem stationären Aufenthalt. Seine Erbin verfolgte den bereits zu seinen Lebzeiten entstandenen immateriellen Anspruch. Das ist eine andere Anspruchsgrundlage als ein eigener Gesundheitsschaden einer Angehörigen oder ein gesetzliches Hinterbliebenengeld.
Zugleich prägte die Haftungsverteilung den Endbetrag. Das Gericht ging von 8.000 Euro aus und kürzte wegen eines Mitverschuldens von 30 Prozent auf 5.600 Euro. Diese Rechnung gehört ausdrücklich zu diesem Fall. Sie macht den Betrag weder zu einem ungekürzten Vergleichswert für schwere Frakturen noch zu einem pauschalen Betrag, den Angehörige nach jedem tödlichen Unfall beanspruchen könnten.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Anspruch, Fristen & Vergleich · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Wuppertal, Urteil vom 04.01.2013, 2 O 407/10
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 61–65; Haftungsverteilung.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.