SCHMERZENSGELD VERSTEHEN

Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung

Schmerzensgeld nach Gewalt: zivilrechtlicher Anspruch, Beweise, Verhältnis zum Strafverfahren und wichtige Besonderheiten bei der Verjährung.

DIE KURZE ANTWORT

Wer durch eine rechtswidrige Körperverletzung geschädigt wird, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schmerzensgeld verlangen. Ein Strafverfahren und die zivilrechtliche Durchsetzung sind unterschiedliche Wege. Eine Strafanzeige allein führt nicht automatisch zu einer Zahlung.

Auf dieser Seite

Welche Fragen für den Anspruch zählen

Zu prüfen sind das Geschehen, die Verantwortlichkeit der beteiligten Person und die hierdurch verursachten Verletzungen. Ärztliche Unterlagen und die zeitliche Entwicklung der Beschwerden helfen, den geltend gemachten Schaden zu belegen. Auch länger anhaltende psychische Gesundheitsfolgen können eine gesonderte Prüfung erfordern.

Die Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Notwehr, eine behauptete wechselseitige Auseinandersetzung oder unterschiedliche Angaben zum Hergang können die rechtliche Einordnung beeinflussen. Deshalb ist eine möglichst genaue und sachliche Darstellung wichtiger als eine pauschale Schilderung des Konflikts.

Strafverfahren und Zahlungsanspruch auseinanderhalten

Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen einen möglichen Straftatvorwurf. Der persönliche Schadensersatzanspruch muss zusätzlich im dafür geeigneten Verfahren geltend gemacht werden. Je nach Verfahrenslage kann auch die Geltendmachung im Strafverfahren zu prüfen sein.

Ein strafrechtlicher Verfahrensausgang beantwortet nicht ohne Weiteres alle Fragen zu Haftung und Entschädigungshöhe. Umgekehrt darf die Prüfung des eigenen Anspruchs nicht allein deshalb aufgeschoben werden, weil noch auf eine Nachricht aus dem Strafverfahren gewartet wird.

Belege zum Hergang und zu den Folgen sichern

Hilfreich können ärztliche Befunde, Fotos, Namen möglicher Zeugen und das polizeiliche Aktenzeichen sein. Halten Sie den Ablauf zeitnah in eigenen Worten fest und trennen Sie das selbst Wahrgenommene von Angaben anderer Personen.

Fotos und Nachrichten sollten im Original erhalten bleiben. Verändern Sie keine Dateien, um ein Geschehen dramatischer wirken zu lassen. Für die anwaltliche Prüfung ist eine verlässliche, nachvollziehbare Dokumentation entscheidend. Bei Beschwerden oder Gefahren steht eine passende medizinische beziehungsweise unmittelbare Hilfe im Vordergrund.

Besondere Verjährungsregeln beachten

Bei vorsätzlichen Verletzungen der in § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB genannten Rechtsgüter kann eine dreißigjährige Verjährungsfrist gelten. Die oft pauschal genannte Dreijahresfrist ist daher gerade bei Gewalttaten keine verlässliche allgemeine Antwort.

Trotzdem ist eine frühe Prüfung sinnvoll: Beweise können verloren gehen, Verantwortliche müssen feststehen und die Durchsetzbarkeit einer Forderung kann wirtschaftliche und verfahrensrechtliche Fragen aufwerfen. Der Beginn und die konkret maßgeblichen Fristen sollten anhand des Geschehens ermittelt werden.

GUT VORBEREITET

Das können Sie bereithalten

  • Datum, Ort und sachliche Beschreibung des Geschehens
  • Ärztliche Befunde und Originalfotos
  • Zeugen und gegebenenfalls polizeiliches Aktenzeichen
  • Informationen über die verantwortliche Person

Für einen ersten Kontakt müssen nicht bereits sämtliche Unterlagen vorliegen. Bekannte Fristen bitte sofort nennen.

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Rechtliche Grundlagen & Quellen

Allgemeine Orientierung zum deutschen Recht. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Weitere Hinweise zur Redaktion und zu Korrekturen finden Sie unter Quellen & Redaktion.

GUT ZU WISSEN

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Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Persönlich nachfragen
Bekomme ich nach einer Strafanzeige automatisch Schmerzensgeld?

Nein. Die Strafanzeige betrifft die strafrechtliche Aufklärung. Für eine Zahlung müssen der zivilrechtliche Anspruch und ein geeigneter Durchsetzungsweg geprüft werden.

Gilt immer eine Verjährungsfrist von drei Jahren?

Nein. Bei vorsätzlichen Verletzungen sieht § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen eine dreißigjährige Frist vor. Die konkrete Einordnung bleibt erforderlich.

Zählen auch psychische Folgen einer Gewalttat?

Eine zurechenbare psychische Gesundheitsverletzung kann relevant sein. Ob sie vorliegt und wie sie nachgewiesen werden kann, muss medizinisch und rechtlich anhand des Falls beurteilt werden.

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