DIE KURZE ANTWORT
Auch eine psychische Gesundheitsverletzung kann einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Eine bestimmte körperliche Verletzung ist dafür nicht in jedem Fall Voraussetzung. Wichtig sind insbesondere der medizinisch einzuordnende Krankheitswert, die rechtliche Zurechnung und ein nachvollziehbarer Nachweis.
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Gesundheitsverletzung statt pauschaler Belastungsbeschreibung
Angst, Trauer und Belastung können sehr einschneidend sein. Für einen Schmerzensgeldanspruch kommt es jedoch auf die rechtlichen Voraussetzungen einer Gesundheitsverletzung und ihre Zuordnung zum haftungsbegründenden Ereignis an. Diese Einordnung kann nicht allein aus einer eigenen Symptombeschreibung folgen.
Die medizinische Abklärung und gegebenenfalls Behandlung gehören in fachliche Hände. Die rechtliche Prüfung nimmt keine Ferndiagnose vor. Vorhandene ärztliche oder therapeutische Unterlagen können helfen, Verlauf, Auswirkungen und offene Fragen nachvollziehbar zu erfassen.
Was die Rechtsprechung zu Schockschäden sagt
Der BGH hat am 6. Dezember 2022 im Verfahren VI ZR 168/21 seine Rechtsprechung zu sogenannten Schockschäden geändert. Eine psychische Störung mit Krankheitswert kann auch dann als Gesundheitsverletzung relevant sein, wenn sie mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsguts bei einer anderen Person verursacht wurde.
Damit ist nicht jede seelische Reaktion ersatzfähig. Der Zusammenhang mit dem Ereignis und die rechtliche Zurechnung müssen gesondert geprüft werden. Gerade bei mittelbar betroffenen Personen spielen die besonderen Umstände und die persönliche Beziehung eine wichtige Rolle.
Zeitlichen Verlauf und Auswirkungen festhalten
Für die Aufarbeitung sind das Ereignis, der Beginn der Beschwerden, bisherige Behandlungen und die Entwicklung im Alltag wichtig. Vorhandene Befunde, Überweisungen und Berichte sollten geordnet werden. Beschreiben Sie konkrete Auswirkungen, etwa auf Schlaf, Mobilität oder bestimmte Alltagssituationen, ohne selbst eine Diagnose vorwegzunehmen.
Frühere psychische oder körperliche Erkrankungen sollten im vertraulichen Gespräch offen angesprochen werden. Sie führen nicht automatisch zum Ausschluss eines Anspruchs, können aber für die medizinische und rechtliche Ursacheneinordnung bedeutsam sein.
Vertrauliche Informationen passend übermitteln
Für eine erste Kontaktaufnahme reichen die Art des Ereignisses, sein Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung des Anliegens. Umfangreiche medizinische Unterlagen können anschließend über einen abgestimmten Weg übermittelt werden.
Die Höhe einer möglichen Entschädigung folgt auch hier nicht aus einer pauschalen Diagnose- oder Tagespreisliste. Entscheidend sind die belegten Auswirkungen im Gesamtbild. Falls ein abschließendes Versicherungsangebot vorliegt, sollte geprüft werden, ob noch offene oder zukünftige Folgen davon erfasst werden sollen.
GUT VORBEREITET
Das können Sie bereithalten
- Zeitpunkt und Art des auslösenden Ereignisses
- Vorhandene fachliche Befunde und Behandlungszeiträume
- Nachvollziehbarer Verlauf der Einschränkungen
- Bestehende Angebote und offene medizinische Fragen
Für einen ersten Kontakt müssen nicht bereits sämtliche Unterlagen vorliegen. Bekannte Fristen bitte sofort nennen.
Ihren Fall besprechenRechtliche Grundlagen & Quellen
- § 823 BGB · Schadensersatzpflicht
- § 253 BGB · Immaterieller Schaden
- BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung
Allgemeine Orientierung zum deutschen Recht. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Weitere Hinweise zur Redaktion und zu Korrekturen finden Sie unter Quellen & Redaktion.