DIE KURZE ANTWORT
Für die Prüfung eines Schmerzensgeldanspruchs werden das Ereignis, die Gesundheitsverletzung, ihr Zusammenhang und die Folgen aufgearbeitet. Hilfreich sind eine kurze Chronologie und geordnete Originalunterlagen. Eine einzelne Bescheinigung ersetzt das Gesamtbild häufig nicht.
Auf dieser Seite
1. Das Ereignis und die Beteiligten festhalten
Notieren Sie Datum, Ort, Ablauf und die bekannten Beteiligten. Unterscheiden Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen oder Erzählungen anderer. Ergänzen Sie vorhandene Fotos, Zeugenangaben, Unfallunterlagen und gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen.
Bereits erhaltene Schreiben gehören vollständig dazu. Besonders wichtig sind gesetzte Fristen, eine Schadennummer und die genaue Begründung einer Ablehnung oder eines Angebots. Bewahren Sie Originale auf und geben Sie im ersten Kontakt an, welche Unterlagen verfügbar sind.
2. Behandlung und Verlauf ordnen
Befunde, Arzt- und Krankenhausberichte, Behandlungszeiträume sowie Unterlagen über Reha oder Therapie können den Verlauf nachvollziehbar machen. Für Behandlungsfälle ist auch die Patientenakte ein wesentlicher Ausgangspunkt; § 630g BGB regelt das Einsichtsrecht.
Ordnen Sie Unterlagen möglichst chronologisch. Eine einfache Liste mit Datum, Untersuchung oder Behandlung und dem jeweiligen Dokument hilft bereits. Ärztliche Bewertungen sollten als solche wiedergegeben werden; eigene Vermutungen sind davon zu trennen.
3. Konkrete Einschränkungen beschreiben
Eine sachliche Verlaufsdokumentation kann zeigen, was sich im Alltag verändert hat. Notieren Sie konkrete Beispiele statt ausschließlich allgemeiner Bewertungen: Welche Tätigkeit war in welchem Zeitraum eingeschränkt? Welche Hilfe war tatsächlich nötig? Welche Beschwerden wurden wann ärztlich besprochen?
Eine solche Dokumentation unterstützt die Aufarbeitung, ersetzt aber keine medizinischen Befunde und ist keine Garantie für einen Anspruch. Sie sollte wahrheitsgemäß, zeitlich nachvollziehbar und ohne nachträgliche Dramatisierung geführt werden.
4. Wirtschaftliche Positionen und sensible Daten
Sammeln Sie auch Belege über Ausgaben und Informationen zu möglichen wirtschaftlichen Folgen. Schmerzensgeld und materielle Schadenspositionen werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen geprüft. Eine getrennte Ablage kann verhindern, dass wichtige Kosten im Verlauf übersehen werden.
Für die erste Kontaktaufnahme ist keine unaufgeforderte Übersendung einer vollständigen Gesundheitsakte erforderlich. Nennen Sie zunächst Anlass und bekannte Fristen. Vertrauliche Unterlagen können nach Absprache über einen geeigneten Weg übermittelt werden.
GUT VORBEREITET
Das können Sie bereithalten
- Kurze Chronologie des Ereignisses und der Folgen
- Befunde, Entlassungsberichte und Behandlungsnachweise
- Sachliche Beispiele für Alltagseinschränkungen
- Versicherungsbriefe, Fristen, Kostenbelege und Angebote
Für einen ersten Kontakt müssen nicht bereits sämtliche Unterlagen vorliegen. Bekannte Fristen bitte sofort nennen.
Ihren Fall besprechenRechtliche Grundlagen & Quellen
- § 823 BGB · Schadensersatzpflicht
- § 253 BGB · Immaterieller Schaden
- § 630g BGB · Einsichtnahme in die Behandlungsakte
- § 287 ZPO · Schadensermittlung
Allgemeine Orientierung zum deutschen Recht. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Weitere Hinweise zur Redaktion und zu Korrekturen finden Sie unter Quellen & Redaktion.