DIE KURZE ANTWORT
Ein Sturz begründet nicht automatisch einen Schmerzensgeldanspruch. Es muss insbesondere geklärt werden, ob jemand eine bestehende Sicherungspflicht verletzt hat und diese Pflichtverletzung für die Verletzung ursächlich war. Maßgeblich sind die konkrete Gefahrenstelle, ihre Erkennbarkeit und die gesamten Umstände.
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Was eine Haftung tragen kann
Bei einem Sturz kommen je nach Ort und Situation deliktische oder vertragliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Zu prüfen ist, wer für eine Fläche oder Einrichtung verantwortlich war und welche zumutbaren Sicherungsmaßnahmen erforderlich waren.
Eine Unebenheit oder eine feuchte Stelle führt deshalb nicht in jedem Fall zur Haftung. Umgekehrt kann eine ungesicherte, nicht hinreichend erkennbare Gefahr rechtlich bedeutsam sein. Die tatsächliche Situation muss möglichst konkret beschrieben und belegt werden.
Fotos und Umstände der Gefahrenstelle
Hilfreich sind Fotos, die nicht nur eine einzelne Stelle, sondern auch ihre Umgebung zeigen. Beleuchtung, Beschilderung, Wetter, Zugangswege und die Größenverhältnisse können relevant sein. Halten Sie fest, wann die Aufnahmen entstanden sind.
Zeugen können unter Umständen sowohl den Zustand der Stelle als auch das Sturzgeschehen beschreiben. Auch eine Meldung an den Betreiber oder vorhandene Vorgangsunterlagen können für die Rekonstruktion hilfreich sein. Begeben Sie sich zur Beweissicherung nicht erneut in eine Gefahr.
Verletzung und Ursache getrennt prüfen
Die medizinischen Unterlagen dokumentieren Art und Verlauf der Verletzung. Für den Anspruch muss außerdem die Verbindung zum konkreten Sturz und zur behaupteten Pflichtverletzung geklärt werden. Nicht jede nachträglich aufgetretene Beschwerde lässt sich ohne weitere Prüfung zurechnen.
Bei längerer Behandlung sollten auch die weiteren Befunde, Reha-Unterlagen und eine etwaige Prognose gesammelt werden. Der heutige Zustand kann für die Bewertung ebenso wichtig sein wie der Befund am Unfalltag.
Mitverschulden und besondere Unfallbereiche
Eigene Unaufmerksamkeit oder eine erkennbare Gefahr können bei der Frage eines Mitverschuldens relevant sein. Eine pauschale Kürzung sollte aber nachvollziehbar anhand der Situation begründet werden.
Bei Arbeitsunfällen können die Haftungsbeschränkungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine zentrale Rolle spielen. Solche Fälle dürfen nicht ohne Weiteres nach denselben Regeln wie ein beliebiger Sturz in einem Geschäft eingeordnet werden. Ort und Zusammenhang des Ereignisses sollten deshalb früh benannt werden.
GUT VORBEREITET
Das können Sie bereithalten
- Fotos der Stelle und ihrer Umgebung
- Datum, Uhrzeit, Wetter und Beleuchtung
- Betreiber oder sonstige Verantwortliche
- Zeugen, Unfallmeldung und ärztliche Unterlagen
Für einen ersten Kontakt müssen nicht bereits sämtliche Unterlagen vorliegen. Bekannte Fristen bitte sofort nennen.
Ihren Fall besprechenRechtliche Grundlagen & Quellen
- § 823 BGB · Schadensersatzpflicht
- § 254 BGB · Mitverschulden
- § 104 SGB VII · Haftungsbeschränkung für Unternehmer
- § 253 BGB · Immaterieller Schaden
Allgemeine Orientierung zum deutschen Recht. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Weitere Hinweise zur Redaktion und zu Korrekturen finden Sie unter Quellen & Redaktion.