DIE KURZE ANTWORT
Die Kosten hängen von der vereinbarten Tätigkeit, den einschlägigen gesetzlichen Gebühren und einer möglichen Vergütungsvereinbarung ab. Beratung, außergerichtliche Vertretung und ein Gerichtsverfahren sind unterschiedliche Leistungen. Umfang und Kosten sollen vor einer Beauftragung besprochen werden.
Auf dieser Seite
Beratung und Vertretung unterscheiden
Eine erste rechtliche Einordnung kann einen anderen Leistungsumfang haben als die vollständige Durchsetzung eines Anspruchs. § 34 RVG enthält besondere Regeln für Beratung und Gutachten. Für eine anschließende Vertretung können weitere Gebühren relevant werden.
Fragen Sie deshalb nach, welche konkrete Tätigkeit vorgesehen ist und welche Kostenregelung hierfür gilt. Der Auftritt verspricht keine pauschal kostenlose Beratung. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der weiteren Bearbeitung.
Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung
Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, richtet sich nach Vertrag, versichertem Risiko, möglichen Ausschlüssen und der Deckungsentscheidung. Selbstbeteiligung und Umfang der Zusage sollten ebenso geklärt werden wie die Frage, ob eine Deckungsanfrage übernommen werden soll.
Eine mögliche Erstattung durch die Gegenseite ist von der eigenen Kostenpflicht zu unterscheiden. Sie kann von Haftung, Erforderlichkeit, Erfolg und weiteren Voraussetzungen abhängen. Auch bei einem grundsätzlich berechtigten Anspruch sollte die Kostenfrage daher ausdrücklich besprochen werden.
Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich wird
Ein Prozess kann neben Anwaltsgebühren weitere Kosten auslösen, beispielsweise Gerichts- und gegebenenfalls Sachverständigenkosten. Die Risiken richten sich unter anderem nach dem Streitgegenstand, dem Verfahrensverlauf und dem Ausgang.
Vor einer Entscheidung sollte verständlich sein, welches Ziel verfolgt wird, welche Beweismittel verfügbar sind und welches Kostenrisiko damit verbunden ist. Für eine belastbare Besprechung helfen auch die aktuelle Position der Gegenseite und der Stand möglicher Vergleichsgespräche.
Unterstützung bei begrenzten finanziellen Mitteln
Je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können staatliche Hilfen für Beratung oder Prozessführung zu prüfen sein. Für Prozesskostenhilfe nennt § 114 ZPO unter anderem Voraussetzungen zu Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht.
Eine Bewilligung und deren Reichweite können nicht pauschal zugesagt werden. Sprechen Sie finanzielle Fragen früh an, damit der passende Weg und die erforderlichen Nachweise geklärt werden können. Eine transparente Kostenklärung ist Teil einer sinnvollen Entscheidung über das weitere Vorgehen.
GUT VORBEREITET
Das können Sie bereithalten
- Welche Tätigkeit soll zunächst beauftragt werden?
- Besteht eine Rechtsschutzversicherung und Selbstbeteiligung?
- Welches Ziel und welcher Aufwand sind absehbar?
- Welche Kosten- oder Hilfemöglichkeiten kommen in Betracht?
Für einen ersten Kontakt müssen nicht bereits sämtliche Unterlagen vorliegen. Bekannte Fristen bitte sofort nennen.
Ihren Fall besprechenRechtliche Grundlagen & Quellen
Allgemeine Orientierung zum deutschen Recht. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls. Weitere Hinweise zur Redaktion und zu Korrekturen finden Sie unter Quellen & Redaktion.