RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN
Schmerzensgeld nach Radsturz über ein Kabel: 3.000 Euro
Das OLG Hamm bewertete 2021 nach einem Radsturz über ein Kabel insgesamt 3.000 Euro Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens. Frühere Zahlungen von zusammen 2.000 Euro wurden angerechnet; weitere 1.000 Euro verblieben. Der Fall zeigt, dass Verletzungsfolgen und Haftungsanteile gemeinsam zu prüfen sind und Zahlbetrag sowie Gesamtbetrag auseinanderfallen können.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Sturz eines Radfahrers über ein ungesichertes Erdkabel. Radiusfraktur und weitere Verletzungen; unter anderem noch geschilderte Beeinträchtigungen an Handgelenk und Knie.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 25.06.2021. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| OLG Hamm | 7 U 89/20 | Radiusfraktur nach einem Fahrradsturz | 3.000 Euro Gesamtbetrag nach Berücksichtigung von 50 % Eigenverschulden. Vorleistungen von 2.000 Euro und weitere zuerkannte 1.000 Euro wurden gemeinsam berücksichtigt. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 43–63 |
Gesamtbetrag nach Berücksichtigung von 50 % Eigenverschulden. Vorleistungen von 2.000 Euro und weitere zuerkannte 1.000 Euro wurden gemeinsam berücksichtigt.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Warum die Haftungsquote den veröffentlichten Betrag prägt
Der Handgelenksschaden erklärt hier nur einen Teil des Ergebnisses. Das Gericht berücksichtigte zugleich eine Mitverantwortung der verletzten Person. Wer den Betrag ohne diesen Zusammenhang in eine Vergleichsliste übernimmt, vermittelt ein unvollständiges Bild der Entscheidung.
Ebenso wichtig ist die Anrechnung: Aus mehreren bereits erbrachten Leistungen und dem noch zugesprochenen Rest ergibt sich der Gesamtbetrag. Für die eigene Anfrage sollten daher sämtliche Abrechnungsschreiben und Zahlungseingänge vorliegen. Ein Vergleich nur mit der letzten gerichtlichen Nachzahlung kann die Bewertung erheblich verzerren. Ob in einem anderen Unfall ebenfalls eine hälftige Mitverantwortung besteht, muss gesondert geklärt werden.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2021, 7 U 89/20
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 43–63.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.