RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN

Schmerzensgeld bei Vorfußamputation: 20.000 Euro nach Bahnunfall

Das OLG Hamm sprach 2016 nach dem teilweisen Verlust eines Vorfußes 20.000 Euro Schmerzensgeld unter Berücksichtigung erheblichen Mitverschuldens zu. Der Fahrgast war beim Verlassen einer anfahrenden Bahn verletzt worden. Weitere Operationen und bleibende Einschränkungen prägten die Bewertung. Der Betrag ist daher kein ungekürzter Vergleichswert für eine Amputation ohne eigene Mitverantwortung.

01 / WAS WAR PASSIERT?

Der konkrete Sachverhalt.

Ein junger Fahrgast geriet beim Verlassen einer Regionalbahn mit dem Fuß unter den anfahrenden Zug. Der Vorfuß musste teilweise amputiert werden. Weitere Operationen und lebenslange Einschränkungen flossen in die Bewertung ein.

02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL

Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.

Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 08.04.2016. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Einzelfall mit Originalangabe – keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung.
GerichtDatumAktenzeichenVerletzungBetrag / ErgebnisPrimärquelle
OLG Hamm11 U 141/14Vorfußverlust nach dem Aussteigen aus einer anfahrenden Bahn20.000 Euro
Der Senat sprach 20.000 Euro unter Berücksichtigung erheblichen Mitverschuldens zu. Für weitere ersatzfähige Schäden wurde eine Einstandspflicht des Bahnunternehmens zu einem Drittel festgestellt. Der Betrag ist kein ungekürzter Maßstab für jede Amputation.
Amtlicher Entscheidungstext
Tenor; Rn. 49–70

Der Senat sprach 20.000 Euro unter Berücksichtigung erheblichen Mitverschuldens zu. Für weitere ersatzfähige Schäden wurde eine Einstandspflicht des Bahnunternehmens zu einem Drittel festgestellt. Der Betrag ist kein ungekürzter Maßstab für jede Amputation.

03 / WAS DER FALL ZEIGT

Schwere Dauerfolgen und erhebliche Mitverantwortung trafen zusammen

Das Urteil bewertet eine besonders folgenreiche Verletzung: Der Vorfußverlust wirkte sich dauerhaft auf die Lebensführung aus und machte weitere Behandlungen erforderlich. Zugleich berücksichtigte der Senat das Verhalten beim Aussteigen aus der bereits anfahrenden Bahn erheblich zulasten des Verletzten.

Für weitere ersatzfähige Schäden stellte das Gericht eine Einstandspflicht des Bahnunternehmens zu einem Drittel fest. Daraus wird hier kein hypothetischer ungekürzter Schmerzensgeldbetrag errechnet. Der tatsächlich zugesprochene Betrag und die Feststellung weiterer Ersatzpflicht bleiben getrennte Aussagen. Für andere Amputationsfälle müssen Verletzungsumfang, Verlauf und Haftungsanteile neu betrachtet werden; der Begriff Amputation allein schafft keine Vergleichbarkeit.

So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.

  1. Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
  2. Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
  3. Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.

Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.

Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und Nachweise

Quellen und rechtliche Grundlagen.

OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2016, 11 U 141/14
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Tenor; Rn. 49–70.

Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.

Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

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Was wurde in dieser Entscheidung zum Schmerzensgeld festgehalten?

Der Senat sprach 20.000 Euro unter Berücksichtigung erheblichen Mitverschuldens zu. Für weitere ersatzfähige Schäden wurde eine Einstandspflicht des Bahnunternehmens zu einem Drittel festgestellt. Der Betrag ist kein ungekürzter Maßstab für jede Amputation.

Sind 20.000 Euro der ungekürzte Betrag für eine Vorfußamputation?

Nein. Das OLG berücksichtigte erhebliches Mitverschulden. Für weitere ersatzfähige Schäden stellte es eine Haftung des Bahnunternehmens zu einem Drittel fest; ein ungekürzter Tarif folgt daraus nicht.

Wie lässt sich der Fall mit meiner Situation vergleichen?

Prüfen Sie die tatsächlich festgestellten Folgen: Vorfußverlust nach dem Aussteigen aus einer anfahrenden Bahn. Hinzu kommen Behandlungsverlauf, Haftungsanteile und frühere Zahlungen. Der veröffentlichte Fall liefert keinen garantierten Betrag für eine andere Person. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

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