RATGEBER / PSYCHISCHE FOLGEN
Schmerzensgeld für Angehörige: 750 Euro nach Unfall des Kindes
Das OLG Köln bewertete 2024 eine psychische Erkrankung eines Vaters nach dem Unfall seines Kindes. Nach Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 75 Prozent verblieben 750 Euro Schmerzensgeld. Der Anspruch betraf seine eigene Gesundheitsverletzung. Der Fall zeigt zugleich, dass medizinischer Krankheitswert, Verlauf und eine mögliche Mitverantwortung getrennt geprüft werden müssen.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Der Vater erlebte einen schweren Unfall seines Kindes mit. Im Verfahren wurde eine unfallbedingte leichte bis mittelgradige Depression bis März 2016 berücksichtigt.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 05.03.2024. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| OLG Köln | 9 U 66/23 | Depressive Folgen nach dem Unfall des eigenen Kindes | 750 Euro 750 Euro nach Berücksichtigung von 75 % Eigenverschulden wegen einer Aufsichtspflichtverletzung. Dieser besondere Haftungsfall ist kein allgemeiner Maßstab für psychische Schäden. | Amtlicher Entscheidungstext Tenor; Gründe zum Schmerzensgeld |
750 Euro nach Berücksichtigung von 75 % Eigenverschulden wegen einer Aufsichtspflichtverletzung. Dieser besondere Haftungsfall ist kein allgemeiner Maßstab für psychische Schäden.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Eigene Erkrankung und Aufsichtsverantwortung trafen zusammen
Die Entscheidung betrifft nicht einen pauschalen Ausgleich dafür, dass ein Angehöriger einen Unfall erlebt. Gegenstand war eine eigene psychische Gesundheitsverletzung des Vaters. Das Gericht berücksichtigte zugleich eine erhebliche Mitverantwortung im Zusammenhang mit der Aufsicht über das Kind.
Der festgestellte zeitliche Verlauf war ebenfalls bedeutsam: Die depressive Reaktion war nach den berücksichtigten Umständen bereits im März 2016 abgeklungen. Der veröffentlichte Endbetrag kann deshalb weder mit einer dauerhaften Erkrankung ohne Mitverschulden noch mit einem eigenen Anspruch des verletzten Kindes gleichgesetzt werden. Ansprüche verschiedener Familienmitglieder und ihre jeweiligen Voraussetzungen müssen bei der Prüfung auseinandergehalten werden.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Psychische Folgen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
OLG Köln, Urteil vom 05.03.2024, 9 U 66/23
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Tenor; Gründe zum Schmerzensgeld.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.