RATGEBER / BEHANDLUNG & AUFKLÄRUNG
Schmerzensgeld bei Verbrennung durch Moxabustion: 2.500 Euro
Das Landgericht Bonn sprach 2015 nach einer Verbrennung durch Moxabustion 2.500 Euro Schmerzensgeld zu. Die Wärmebehandlung hinterließ oberhalb des Knöchels eine Narbe. Die Entscheidung befasste sich mit unzureichender Risikoaufklärung und Fehlern bei Durchführung und Überwachung. Der Betrag betrifft diesen Verlauf und ist kein allgemeiner Wert für jede Verbrennung oder jede Narbe.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Bei einer naturheilkundlichen Behandlung entstand eine Brandverletzung oberhalb des Sprunggelenks. Das Gericht bewertete eine unzureichende Risikoaufklärung und Fehler bei der Überwachung. Nach komplizierter Wundheilung blieb eine Narbe zurück.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 19.06.2015. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Bonn | 9 O 234/14 | Verbrennung und Narbe nach einer Moxabustionsbehandlung | 2.500 Euro Zuerkannt wurden 2.500 Euro Schmerzensgeld. Die konkrete Aufklärung, die Durchführung der Behandlung und das dokumentierte Narbenbild prägten die Entscheidung. Nicht jede Narbe nach einer Behandlung beweist automatisch einen Behandlungsfehler. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 21, 29, 38, 42, 46 |
Zuerkannt wurden 2.500 Euro Schmerzensgeld. Die konkrete Aufklärung, die Durchführung der Behandlung und das dokumentierte Narbenbild prägten die Entscheidung. Nicht jede Narbe nach einer Behandlung beweist automatisch einen Behandlungsfehler.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Auch eine Wärmebehandlung erfordert Aufklärung und Überwachung
Bei der Moxabustion wurde Wärme in Körpernähe eingesetzt. Die Entscheidungsgründe beschreiben eine Verbrennung mit einer etwa zwei mal drei Zentimeter großen Narbe. Das Gericht prüfte sowohl die Risikoaufklärung als auch die Durchführung und Überwachung der Anwendung.
Der Fall macht deutlich, weshalb eine vermeintlich schonende oder naturheilkundliche Methode nicht allein nach ihrer Bezeichnung beurteilt werden kann. Für die Haftung sind konkrete Sorgfalts- und Aufklärungsfragen entscheidend. Für die Höhe müssen die nachgewiesenen Verletzungen und verbleibenden Folgen betrachtet werden. Betroffene sollten Behandlungsunterlagen und den zeitlichen Heilungsverlauf zusammenstellen, statt aus einer Narbengröße unmittelbar einen Geldbetrag abzuleiten.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Behandlung & Aufklärung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Bonn, Urteil vom 19.06.2015, 9 O 234/14
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 21, 29, 38, 42, 46.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.