RATGEBER / BEHANDLUNG & AUFKLÄRUNG
Schmerzensgeld nach Schulter-OP: 2.000 Euro bei fehlender Einwilligung
Das OLG Köln bestätigte 2016 ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro wegen einer nicht von der Einwilligung gedeckten Erweiterung einer Schulteroperation. Berücksichtigt wurden insbesondere eine zusätzliche Narbe und eine verzögerte Heilung. Nicht sämtliche späteren Beschwerden wurden diesem Eingriff zugerechnet. Fehlende Einwilligung und ein technisch fehlerhafter Eingriff sind dabei unterschiedliche rechtliche Fragen.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Bei einer Schulterarthroskopie wurde eine Sehnennaht in einem offenen Verfahren vorgenommen. Die Erweiterung war nicht von einer ausreichend aufgeklärten Einwilligung gedeckt. Berücksichtigt wurden insbesondere die zusätzliche Narbe und verlängerte Beschwerden.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 09.03.2016. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| OLG Köln | 5 U 36/15 | Schulteroperation ohne ausreichende Aufklärung über die Erweiterung | 2.000 Euro 2.000 Euro Schmerzensgeld blieben bestehen. Weitere geltend gemachte Restbeschwerden waren der Operationserweiterung nicht nachweisbar zuzurechnen. Gesonderte Gutachterkosten gehören nicht in den Schmerzensgeldbetrag. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 15–26 |
2.000 Euro Schmerzensgeld blieben bestehen. Weitere geltend gemachte Restbeschwerden waren der Operationserweiterung nicht nachweisbar zuzurechnen. Gesonderte Gutachterkosten gehören nicht in den Schmerzensgeldbetrag.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler sind zu trennen
Im Mittelpunkt stand die Reichweite der Einwilligung in den Eingriff. Die Operation wurde offen erweitert; nach der Entscheidung war dieser Schritt nicht hinreichend gedeckt. Das ist eine andere Frage als die Behauptung, die medizinische Ausführung sei technisch fehlerhaft gewesen.
Für den Betrag waren die zurechenbaren zusätzlichen Folgen maßgeblich, insbesondere eine etwa vier Zentimeter lange Narbe und eine Heilungsverzögerung von sechs Wochen. Diese Angaben stammen aus den Entscheidungsgründen und beschreiben keinen pauschalen Zuschlag. Andere anhaltende Schulterbeschwerden wurden nicht vollständig dem beanstandeten Eingriff zugerechnet. Für eine Prüfung sind deshalb Aufklärungsbogen, Operationsbericht und Befundverlauf gemeinsam wichtig.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Behandlung & Aufklärung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
OLG Köln, Urteil vom 09.03.2016, 5 U 36/15
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 15–26.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.