RATGEBER / BEHANDLUNG & AUFKLÄRUNG
Schmerzensgeld bei fehlerhaftem Zahnersatz: 1.000 Euro im Fall Hamm
Das OLG Hamm setzte 2014 das Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Kronenversorgung auf 1.000 Euro herab. Die Vorinstanz hatte 3.000 Euro zugesprochen. Entscheidend waren die nachgewiesenen Beschwerden, darunter Schmerzen beim Kauen und Entzündungen; weitergehende behauptete Folgen waren nicht entsprechend belegt. Für Vergleichssuchen ist deshalb der Betrag der Berufungsentscheidung maßgeblich, nicht ungeprüft das frühere Ergebnis.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Die zahnprothetische Versorgung wies fehlerhaft gestaltete Kronenränder auf. Entzündungen und Beschwerden beim kräftigen Zubeißen wurden berücksichtigt. Besonders starke Schmerzen oder eine gestörte Nachtruhe ließen sich nicht im behaupteten Umfang feststellen.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 12.09.2014. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| OLG Hamm | 26 U 56/13 | Fehlerhafte Kronenränder mit Beschwerden beim Essen | 1.000 Euro Das OLG reduzierte das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 3.000 auf 1.000 Euro. Die höheren Beträge aus Antrag und Vorinstanz dürfen nicht als Berufungsergebnis ausgegeben werden. | Amtlicher Entscheidungstext Tenor; Rn. 16, 26 |
Das OLG reduzierte das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 3.000 auf 1.000 Euro. Die höheren Beträge aus Antrag und Vorinstanz dürfen nicht als Berufungsergebnis ausgegeben werden.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Warum ein erstinstanzlicher Betrag nicht das letzte Ergebnis ist
Bei der fehlerhaften Versorgung ging es unter anderem um nicht passende Kronenränder und die dadurch verursachten Beschwerden. Das OLG bewertete die festgestellten Folgen geringer als die Vorinstanz. Behauptete Schlafbeeinträchtigungen wurden nicht als entsprechende zusätzliche Belastung zugrunde gelegt.
Der Fall ist besonders hilfreich, wenn eine Datenbank mehrere Beträge zu demselben Streit nennt. Forderung, erstinstanzliche Entscheidung und Ergebnis der Berufung sind verschiedene Angaben. Hier ist 1.000 Euro das in der OLG-Entscheidung festgesetzte Schmerzensgeld. Kosten einer zahnärztlichen Nachbesserung oder weitere materielle Schäden sind davon zu unterscheiden und dürfen nicht ohne Kennzeichnung zum Schmerzensgeld addiert werden.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Behandlung & Aufklärung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2014, 26 U 56/13
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Tenor; Rn. 16, 26.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.