RATGEBER / BEHANDLUNG & AUFKLÄRUNG

Schmerzensgeld bei fehlerhaftem Zahnersatz: 1.000 Euro im Fall Hamm

Das OLG Hamm setzte 2014 das Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Kronenversorgung auf 1.000 Euro herab. Die Vorinstanz hatte 3.000 Euro zugesprochen. Entscheidend waren die nachgewiesenen Beschwerden, darunter Schmerzen beim Kauen und Entzündungen; weitergehende behauptete Folgen waren nicht entsprechend belegt. Für Vergleichssuchen ist deshalb der Betrag der Berufungsentscheidung maßgeblich, nicht ungeprüft das frühere Ergebnis.

01 / WAS WAR PASSIERT?

Der konkrete Sachverhalt.

Die zahnprothetische Versorgung wies fehlerhaft gestaltete Kronenränder auf. Entzündungen und Beschwerden beim kräftigen Zubeißen wurden berücksichtigt. Besonders starke Schmerzen oder eine gestörte Nachtruhe ließen sich nicht im behaupteten Umfang feststellen.

02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL

Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.

Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 12.09.2014. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Einzelfall mit Originalangabe – keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung.
GerichtDatumAktenzeichenVerletzungBetrag / ErgebnisPrimärquelle
OLG Hamm26 U 56/13Fehlerhafte Kronenränder mit Beschwerden beim Essen1.000 Euro
Das OLG reduzierte das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 3.000 auf 1.000 Euro. Die höheren Beträge aus Antrag und Vorinstanz dürfen nicht als Berufungsergebnis ausgegeben werden.
Amtlicher Entscheidungstext
Tenor; Rn. 16, 26

Das OLG reduzierte das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 3.000 auf 1.000 Euro. Die höheren Beträge aus Antrag und Vorinstanz dürfen nicht als Berufungsergebnis ausgegeben werden.

03 / WAS DER FALL ZEIGT

Warum ein erstinstanzlicher Betrag nicht das letzte Ergebnis ist

Bei der fehlerhaften Versorgung ging es unter anderem um nicht passende Kronenränder und die dadurch verursachten Beschwerden. Das OLG bewertete die festgestellten Folgen geringer als die Vorinstanz. Behauptete Schlafbeeinträchtigungen wurden nicht als entsprechende zusätzliche Belastung zugrunde gelegt.

Der Fall ist besonders hilfreich, wenn eine Datenbank mehrere Beträge zu demselben Streit nennt. Forderung, erstinstanzliche Entscheidung und Ergebnis der Berufung sind verschiedene Angaben. Hier ist 1.000 Euro das in der OLG-Entscheidung festgesetzte Schmerzensgeld. Kosten einer zahnärztlichen Nachbesserung oder weitere materielle Schäden sind davon zu unterscheiden und dürfen nicht ohne Kennzeichnung zum Schmerzensgeld addiert werden.

So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.

  1. Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
  2. Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
  3. Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.

Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.

Grundlagen: Behandlung & Aufklärung · Unterlagen und Nachweise

Quellen und rechtliche Grundlagen.

OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2014, 26 U 56/13
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Tenor; Rn. 16, 26.

Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.

Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

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Was wurde in dieser Entscheidung zum Schmerzensgeld festgehalten?

Das OLG reduzierte das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld von 3.000 auf 1.000 Euro. Die höheren Beträge aus Antrag und Vorinstanz dürfen nicht als Berufungsergebnis ausgegeben werden.

Warum nennt dieser Artikel 1.000 statt 3.000 Euro?

Das OLG Hamm reduzierte den erstinstanzlichen Schmerzensgeldbetrag von 3.000 Euro auf 1.000 Euro. Der Artikel gibt das Ergebnis der Berufungsentscheidung wieder.

Wie lässt sich der Fall mit meiner Situation vergleichen?

Prüfen Sie die tatsächlich festgestellten Folgen: Fehlerhafte Kronenränder mit Beschwerden beim Essen. Hinzu kommen Behandlungsverlauf, Haftungsanteile und frühere Zahlungen. Der veröffentlichte Fall liefert keinen garantierten Betrag für eine andere Person. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

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