RATGEBER / HUNDEBISS & TIERHALTERHAFTUNG
Schmerzensgeld bei Hundebiss im Gesicht: 3.000 Euro mit Narbe
Für einen Hundebiss mit einer Narbe im Gesicht bewertete das OLG Hamm 2015 ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro. Die sichtbare Verletzungsfolge war für die Einordnung bedeutsam. Weitere Kosten, etwa für eine Salbe, waren davon zu unterscheiden. Der Betrag beschreibt diesen konkreten Verlauf und ist kein allgemeiner Satz für jeden Biss im Gesicht.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Blutende Gesichtsverletzung mit verbleibender, schwach rötlicher halbmondförmiger Narbe unter dem Auge. Anfängliche Angstbeschwerden hatten sich im Wesentlichen zurückgebildet.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 03.02.2015. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| OLG Hamm | 9 U 91/14 | Gesichtsverletzung durch einen Hund | 3.000 Euro Schmerzensgeld 3.000 Euro bei voller Haftung. Weitere 16,95 Euro im Zahlungstenor betrafen Narbensalbe und gehören nicht zum Schmerzensgeld. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 34–52 |
Schmerzensgeld 3.000 Euro bei voller Haftung. Weitere 16,95 Euro im Zahlungstenor betrafen Narbensalbe und gehören nicht zum Schmerzensgeld.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Sichtbare Narben und zusätzliche Kosten sind verschiedene Positionen
Bei einer Gesichtsverletzung ist nicht nur die anfängliche Wunde zu betrachten. Lage und verbleibende Sichtbarkeit einer Narbe können die langfristige Belastung prägen. Für den Vergleich sollten deshalb der ursprüngliche Befund und der spätere Heilungszustand zusammen dokumentiert werden.
Das Urteil behandelt neben dem Schmerzensgeld auch eine gesonderte Kostenposition von 16,95 Euro. Solche materiellen Aufwendungen dürfen nicht als Teil des Schmerzensgeldbetrags addiert werden, wenn Vergleichsfälle gegenübergestellt werden. Der gesetzliche Ausgangspunkt der privaten Tierhalterhaftung findet sich in § 833 BGB; mögliche eigene Beiträge zum Geschehen und weitere Umstände sind trotzdem fallbezogen zu prüfen.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Hundebiss & Tierhalterhaftung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015, 9 U 91/14
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 34–52.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.