RATGEBER / HUNDEBISS & TIERHALTERHAFTUNG
Schmerzensgeld nach Hundebiss am Ohr: 4.000 Euro im Fall Frankenthal
Das Landgericht Frankenthal sprach 2022 nach einer Bissverletzung am Ohr 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die amtliche Pressemitteilung beschreibt die Verletzung und fortbestehende Schmerzen. Grundlage dieses Artikels ist diese Gerichtsmitteilung, kein hier veröffentlichter vollständiger Urteilstext. Der Betrag bezieht sich auf den dort geschilderten Einzelfall und lässt sich nicht pauschal auf andere Hundebisse übertragen.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Ohrverletzung durch einen Hundebiss, mit zahlreichen Stichen genäht. Mehr als eine Woche Arbeitsunfähigkeit; fortbestehende Schmerzen bei Druck und Kälte.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil; gerichtliche Pressemitteilung. Gerichtsdatum: 04.11.2022. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Frankenthal | 9 O 42/21 | Hundebiss ins Ohr mit fortbestehenden Schmerzen | 4.000 Euro Laut gerichtlicher Pressemitteilung rechtskräftig. Ein Mitverschulden durch das Streicheln des vertrauten Hundes wurde im konkreten Fall nicht festgestellt. | Amtliche Pressemitteilung Pressemitteilung vom 21.12.2022 |
Laut gerichtlicher Pressemitteilung rechtskräftig. Ein Mitverschulden durch das Streicheln des vertrauten Hundes wurde im konkreten Fall nicht festgestellt.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Was die amtliche Pressemitteilung belegt
Eine Gerichtsmitteilung kann Betrag, Ergebnis und zentrale Umstände einer Entscheidung belegen. Sie bildet jedoch nicht sämtliche Einzelheiten eines vollständigen Urteils ab. Deshalb wird die Quellenart hier ausdrücklich genannt. Weitergehende Feststellungen, die aus der Mitteilung nicht hervorgehen, werden nicht ergänzt.
Für die Einordnung sind im beschriebenen Fall insbesondere die betroffene Körperstelle und die fortdauernden Schmerzen relevant. Eine oberflächliche, rasch verheilte Bisswunde wäre damit nicht allein wegen desselben Tierbezugs vergleichbar. Bei einer eigenen Anfrage sollten Behandlungsverlauf, aktuelle Beschwerden und die Umstände des Kontakts mit dem Hund getrennt geschildert werden. So lässt sich prüfen, welche tatsächlichen Gemeinsamkeiten bestehen.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Hundebiss & Tierhalterhaftung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Frankenthal, Urteil; gerichtliche Pressemitteilung vom 04.11.2022, 9 O 42/21
Amtliche Pressemitteilung; Fundstelle: Pressemitteilung vom 21.12.2022.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.