RATGEBER / HUNDEBISS & TIERHALTERHAFTUNG
Schmerzensgeld bei Polizeihundbiss: 5.000 Euro im Aachener Fall
Das Landgericht Aachen sprach 2012 nach schweren Bissverletzungen durch einen Polizeidiensthund 5.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Entscheidung betraf Amtshaftung und damit eine andere Haftungskonstellation als den gewöhnlichen privaten Hundehalter. Ein anspruchsminderndes Mitverschulden wurde im konkreten Fall nicht festgestellt. Der Betrag bezieht sich auf die nachgewiesenen Verletzungen an Flanke und Bauch.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Der Verletzte erlitt großflächige Quetsch- und Bisswunden an Flanke und Bauch. Die Entscheidung betraf einen Polizeidiensthund und die Verantwortlichkeit des beklagten Landes. Die Wunden und der weitere Behandlungsverlauf wurden sachverständig bewertet.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 28.02.2012. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Aachen | 12 O 3/11 | Schwere Bissverletzungen durch einen Polizeidiensthund | 5.000 Euro Zuerkannt wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld. Maßgeblich war im konkreten Fall die Amtshaftung; eine Kürzung wegen Mitverschuldens ließ sich nicht begründen. Diese Konstellation ist nicht ohne Weiteres mit einem privaten Hundehalter gleichzusetzen. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 16, 21–26 |
Zuerkannt wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld. Maßgeblich war im konkreten Fall die Amtshaftung; eine Kürzung wegen Mitverschuldens ließ sich nicht begründen. Diese Konstellation ist nicht ohne Weiteres mit einem privaten Hundehalter gleichzusetzen.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Ein Diensthundeinsatz ist kein gewöhnlicher privater Tierhalterfall
Der Einsatz eines Polizeihunds war hier im Rahmen der Verantwortlichkeit des beklagten Landes zu beurteilen. Als rechtlicher Ausgangspunkt wurden Amtshaftungsvorschriften herangezogen. Deshalb lässt sich der Fall nicht ohne Weiteres über die Regeln für einen privaten Hundebesitzer erklären.
Für die Höhe waren großflächige Quetsch- und Bisswunden sowie ihr sachverständig bewerteter Verlauf bedeutsam. Das Gericht konnte eine Kürzung wegen eigenen Verschuldens nicht begründen. Diese Feststellung gilt für den konkreten Sachverhalt; sie bedeutet nicht, dass bei jedem Diensthundeinsatz die Haftung bereits feststeht. Für eine Prüfung sind neben ärztlichen Unterlagen insbesondere Einsatzumstände und vorhandene behördliche Schreiben hilfreich.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Hundebiss & Tierhalterhaftung · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Aachen, Urteil vom 28.02.2012, 12 O 3/11
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 16, 21–26.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.