RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN
Schmerzensgeld nach Sturz: 1.000 Euro für Kopf und Handgelenk
Das Landgericht Aachen berücksichtigte 2018 nach einem Sturz 1.000 Euro Schmerzensgeld für die festgestellten Verletzungen und Beschwerden an Kopf und Handgelenk. Ein Handgelenksbruch lag dieser Einordnung nicht zugrunde. Für einen Vergleich sind daher der konkrete Befund, der Verlauf und die Haftungsvoraussetzungen zu prüfen, statt allein das Wort Sturz heranzuziehen.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Sturz an einer winterglatten Bushaltestelle. Belegt waren eine Schädelprellung, eine Handgelenksdistorsion und daraus entstandene anhaltende schmerzhafte Handgelenksbeschwerden.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 24.05.2018. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Aachen | 12 O 430/17 | Sturz mit Kopf- und Handgelenksverletzung | 1.000 Euro Die Handgelenksbeschwerden prägen diesen Fall zusätzlich. Der Betrag gilt für den gesamten festgestellten Verletzungsverlauf. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 20–22 |
Die Handgelenksbeschwerden prägen diesen Fall zusätzlich. Der Betrag gilt für den gesamten festgestellten Verletzungsverlauf.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Handgelenksbeschwerden sind nicht mit einem Bruch gleichzusetzen
Die Körperstelle allein schafft noch keinen vergleichbaren Fall. Schmerzen am Handgelenk nach einem Sturz unterscheiden sich von einer operierten Fraktur mit bleibenden Funktionsverlusten. Gerade bei der Suche nach Vergleichsentscheidungen muss deshalb der tatsächliche Befund vor dem Betrag stehen.
Zusätzlich zur Verletzung ist bei einem Sturz die Verantwortlichkeit zu klären. Aus einem Unfall auf einem fremden Grundstück folgt nicht automatisch ein Ersatzanspruch. Der konkrete Gefahrenzustand und die Umstände des Ereignisses müssen nachvollziehbar sein. Für die Anfrage helfen daher neben den Behandlungsunterlagen auch Fotos des Unfallorts, eine zeitliche Schilderung und vorhandene Angaben zu Zeugen.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Aachen, Urteil vom 24.05.2018, 12 O 430/17
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 20–22.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.