RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN

Schmerzensgeld bei Prellungen: 500 Euro im Kölner Fall

Das Landgericht Köln sprach 2024 für die im Verfahren festgestellten Prellungen 500 Euro Schmerzensgeld zu. Maßgeblich waren die konkreten Verletzungen und ihre Auswirkungen, nicht allein der Unfallhergang. Der Betrag ist ein einzelnes Entscheidungsergebnis. Er begründet weder einen Mindestbetrag noch eine Obergrenze für andere Menschen mit Prellungen.

01 / WAS WAR PASSIERT?

Der konkrete Sachverhalt.

Knieprellung und Schürfwunden an beiden Beinen nach einem Verkehrsunfall. Drei Wochen schmerzbedingte Einschränkungen beim Gehen; ambulante Behandlung und anschließende Beschwerdefreiheit.

02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL

Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.

Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 19.04.2024. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Einzelfall mit Originalangabe – keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung.
GerichtDatumAktenzeichenVerletzungBetrag / ErgebnisPrimärquelle
LG Köln14 O 65/21Knieprellung und Abschürfungen500 Euro
500 Euro entfallen auf Schmerzensgeld. Andere im Urteil genannte Zahlungen betreffen unter anderem Sachschäden und Rechtsverfolgung.
Amtlicher Entscheidungstext
Rn. 64–68

500 Euro entfallen auf Schmerzensgeld. Andere im Urteil genannte Zahlungen betreffen unter anderem Sachschäden und Rechtsverfolgung.

03 / WAS DER FALL ZEIGT

Auch bei leichteren Verletzungen zählt der konkrete Verlauf

Eine Prellung kann je nach Körperstelle und Verlauf sehr unterschiedlich belasten. Der Kölner Fall ist deshalb nur dann ein brauchbarer Vergleich, wenn die tatsächlich festgestellten Folgen mit den eigenen Befunden abgeglichen werden. Ein spektakulärer Unfallablauf ersetzt den Nachweis einer Gesundheitsverletzung nicht.

Hilfreich sind zeitnahe ärztliche Befunde und eine knappe Beschreibung der Einschränkungen im Alltag. Dabei sollten zusätzliche Erkrankungen oder weitergehende Beschwerden nicht ungeprüft dem Ereignis zugerechnet werden. Ein niedrigerer Betrag in einer Entscheidung sagt außerdem nichts darüber aus, welche materiellen Schäden daneben ersatzfähig sein können. Behandlungskosten und andere Schadenspositionen sind gesondert zu prüfen.

So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.

  1. Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
  2. Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
  3. Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.

Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.

Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und Nachweise

Quellen und rechtliche Grundlagen.

LG Köln, Urteil vom 19.04.2024, 14 O 65/21
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 64–68.

Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.

Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Persönlich nachfragen
Was wurde in dieser Entscheidung zum Schmerzensgeld festgehalten?

500 Euro entfallen auf Schmerzensgeld. Andere im Urteil genannte Zahlungen betreffen unter anderem Sachschäden und Rechtsverfolgung.

Sind 500 Euro die Obergrenze bei Prellungen?

Nein. Der Betrag gehört zu den konkret festgestellten Folgen dieses Verfahrens. Körperstelle, Intensität, Dauer und weitere nachgewiesene Beeinträchtigungen können in anderen Fällen abweichen.

Wie lässt sich der Fall mit meiner Situation vergleichen?

Prüfen Sie die tatsächlich festgestellten Folgen: Knieprellung und Abschürfungen. Hinzu kommen Behandlungsverlauf, Haftungsanteile und frühere Zahlungen. Der veröffentlichte Fall liefert keinen garantierten Betrag für eine andere Person. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Fall besprechen
Anrufen Fall besprechen