RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN
Schmerzensgeld bei Prellungen: 500 Euro im Kölner Fall
Das Landgericht Köln sprach 2024 für die im Verfahren festgestellten Prellungen 500 Euro Schmerzensgeld zu. Maßgeblich waren die konkreten Verletzungen und ihre Auswirkungen, nicht allein der Unfallhergang. Der Betrag ist ein einzelnes Entscheidungsergebnis. Er begründet weder einen Mindestbetrag noch eine Obergrenze für andere Menschen mit Prellungen.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Knieprellung und Schürfwunden an beiden Beinen nach einem Verkehrsunfall. Drei Wochen schmerzbedingte Einschränkungen beim Gehen; ambulante Behandlung und anschließende Beschwerdefreiheit.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 19.04.2024. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| LG Köln | 14 O 65/21 | Knieprellung und Abschürfungen | 500 Euro 500 Euro entfallen auf Schmerzensgeld. Andere im Urteil genannte Zahlungen betreffen unter anderem Sachschäden und Rechtsverfolgung. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 64–68 |
500 Euro entfallen auf Schmerzensgeld. Andere im Urteil genannte Zahlungen betreffen unter anderem Sachschäden und Rechtsverfolgung.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Auch bei leichteren Verletzungen zählt der konkrete Verlauf
Eine Prellung kann je nach Körperstelle und Verlauf sehr unterschiedlich belasten. Der Kölner Fall ist deshalb nur dann ein brauchbarer Vergleich, wenn die tatsächlich festgestellten Folgen mit den eigenen Befunden abgeglichen werden. Ein spektakulärer Unfallablauf ersetzt den Nachweis einer Gesundheitsverletzung nicht.
Hilfreich sind zeitnahe ärztliche Befunde und eine knappe Beschreibung der Einschränkungen im Alltag. Dabei sollten zusätzliche Erkrankungen oder weitergehende Beschwerden nicht ungeprüft dem Ereignis zugerechnet werden. Ein niedrigerer Betrag in einer Entscheidung sagt außerdem nichts darüber aus, welche materiellen Schäden daneben ersatzfähig sein können. Behandlungskosten und andere Schadenspositionen sind gesondert zu prüfen.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
LG Köln, Urteil vom 19.04.2024, 14 O 65/21
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 64–68.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.