RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN
Schmerzensgeld bei Nasenbeinbruch: 2.500 Euro nach Körperverletzung
Das Amtsgericht Dülmen bewertete 2013 einen Nasenbeinbruch nach einer Körperverletzung mit 2.500 Euro Schmerzensgeld. Entscheidend waren die im Verfahren festgestellten Verletzungsfolgen und die Umstände des Angriffs. Der Betrag ist kein fester Preis für einen Knochenbruch. Für andere Fälle müssen insbesondere Behandlung, Heilung und mögliche bleibende Beeinträchtigungen gesondert betrachtet werden.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
Unvermittelter Faustschlag mit schmerzhafter Nasenbeinfraktur. Operative Behandlung und länger andauernde Probleme mit der Nasenatmung; bei der Entscheidung war die Verletzung noch nicht ausgeheilt.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 16.07.2013. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| AG Dülmen | 3 C 33/13 | Nasenbeinfraktur nach einem Faustschlag | 2.500 Euro Das Gericht berücksichtigte auch den vorsätzlichen, unprovozierten Angriff. Dieser Umstand unterscheidet den Fall von einer fahrlässig verursachten Verletzung. | Amtlicher Entscheidungstext Tenor; Rn. 37–41 |
Das Gericht berücksichtigte auch den vorsätzlichen, unprovozierten Angriff. Dieser Umstand unterscheidet den Fall von einer fahrlässig verursachten Verletzung.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Verletzung und Angriffssituation gehören zur Einordnung
Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung erschöpft sich die Bewertung nicht in der Bezeichnung des gebrochenen Knochens. Auch die Umstände der Verletzung sind für die Gesamtbetrachtung relevant. Der veröffentlichte Fall sollte deshalb mit seinem tatsächlichen Geschehen gelesen werden, nicht nur mit der danebenstehenden Zahl.
Für die Prüfung helfen ärztliche Erstbefunde, gegebenenfalls Operationsberichte und Unterlagen zum weiteren Verlauf. Strafanzeige und zivilrechtlicher Zahlungsanspruch sind außerdem unterschiedliche Schritte. Eine Anzeige allein legt keinen Schmerzensgeldbetrag fest. Bereits abgegebene Erklärungen oder Zahlungen sollten bei einer Anfrage mitgeteilt werden, damit der Stand der Regulierung vollständig erfasst werden kann.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
AG Dülmen, Urteil vom 16.07.2013, 3 C 33/13
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Tenor; Rn. 37–41.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.