ANSPRUCHSRATGEBER / PSYCHISCHE FOLGEN
Schmerzensgeld als Angehöriger bei einem Schockschaden
Ein Angehöriger kann wegen einer eigenen psychischen Gesundheitsverletzung Ansprüche haben; die bloße Betroffenheit durch fremdes Leid genügt nicht automatisch. Der BGH hat eine frühere zusätzliche Hürde bei Störungen mit Krankheitswert aufgegeben. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich. Der eigene Gesundheitsschaden ist vom Anspruch der unmittelbar verletzten Person und von anderen Entschädigungsarten zu trennen.
01 / RECHTLICH EINORDNEN
Wessen Gesundheitsschaden geltend gemacht wird
Der Anspruch eines Angehörigen betrifft dessen eigene Gesundheitsverletzung. Er ist nicht automatisch ein Anteil am Schmerzensgeld der direkt betroffenen Person. Die jeweiligen Folgen und Anspruchsvoraussetzungen müssen getrennt dargestellt werden.
Beschreiben Sie daher nicht nur das ursprüngliche Ereignis, sondern die fachlich festgestellten eigenen Beeinträchtigungen. Allgemeine Trauer oder Angst sind nicht ohne weitere Einordnung dasselbe wie ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert.
Rechtliche Grundlage: § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden · BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung
02 / RECHTLICH EINORDNEN
Die BGH-Änderung mit ihren Grenzen verstehen
Im Urteil VI ZR 168/21 hat der BGH die zusätzliche Forderung aufgegeben, eine psychische Störung mit Krankheitswert müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen. Daraus folgt keine automatische Zahlung bei jeder Belastung.
Der Gerichtshof hob die Berufungsentscheidung auf und verwies zurück. Ein Betrag einer Vorinstanz ist deshalb nicht als vom BGH endgültig zugesprochen darzustellen. Die weiteren Voraussetzungen sind weiterhin konkret zu prüfen.
Rechtliche Grundlage: BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung
03 / RECHTLICH EINORDNEN
Andere Angehörigenpositionen nicht vermischen
Ein geerbter Anspruch des unmittelbar Verletzten betrifft andere Leiden als eine eigene Erkrankung des Angehörigen. Auch gesetzliche andere Entschädigungsarten haben eigene Voraussetzungen. Die Bezeichnung Angehörigengeld ersetzt diese Abgrenzung nicht.
Für die Anfrage helfen Beziehung, Ereignis und die eigenen Befunde. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen und bereits verfolgte Ansprüche. Welche Unterlagen erforderlich sind, kann nach einer gezielten ersten Schilderung abgestimmt werden.
Rechtliche Grundlage: § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge
Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.
| Prüfpunkt | Hilfreicher Nachweis | Wichtige Abgrenzung |
|---|---|---|
| Eigener Schaden | Fachliche Befunde | Nicht nur Betroffenheit |
| BGH-Regel | Krankheitswert und Zurechnung | Keine automatische Zahlung |
| Andere Ansprüche | Verletzter oder Erbe | Rechtspositionen trennen |
EINORDNUNG AN EINER PRIMÄRQUELLE
Ein veröffentlichter Fall – kein Tarif.
Ein Vater machte eine eigene psychische Gesundheitsverletzung nach einer Straftat zum Nachteil seiner Tochter geltend. Der BGH befasste sich mit den Anforderungen an den Krankheitswert einer mittelbar verursachten psychischen Störung.
Gericht, Originalergebnis und Vergleichsgrenzen
Die Tabelle zeigt einzelne veröffentlichte Entscheidungen, keine Spanne und keine Garantie. Eine Kaufkraftanpassung wurde nicht vorgenommen.
Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich bewegen.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 168/21 | Psychische Erkrankung nach einer Straftat gegen eine nahe AngehörigeVerlauf & EinordnungEin Vater machte eine eigene psychische Gesundheitsverletzung nach einer Straftat zum Nachteil seiner Tochter geltend. Der BGH befasste sich mit den Anforderungen an den Krankheitswert einer mittelbar verursachten psychischen Störung. Die frühere zusätzliche Anforderung, die Störung müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen, wurde aufgegeben. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich. | Keine eigene endgültige BetragsfestsetzungKein bezifferter Vergleichsbetrag übernommen | Primärquelle Urteil mit Zurückverweisung · Leitsatz; Rn. 11–18; Tenor |
Die frühere zusätzliche Anforderung, die Störung müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen, wurde aufgegeben. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich.
Der Fall illustriert eine Rechtsfrage oder Verletzungsfolge. Er ist kein Nachweis einer Bearbeitung durch die Kanzlei und legt keinen Betrag für eine andere Person fest.
Das hilft beim ersten Kontakt.
- Beziehung und auslösendes Ereignis
- Eigene fachliche Befunde und Verlauf
- Bereits verfolgte oder geerbte Ansprüche
Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
Grundlagen zum Thema · Nachweise und UnterlagenPrimärquellen und redaktioneller Stand.
Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 253 BGB – immaterieller Schaden
- BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge
Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.