ANSPRUCHSRATGEBER / PSYCHISCHE FOLGEN

Schmerzensgeld als Angehöriger bei einem Schockschaden

Ein Angehöriger kann wegen einer eigenen psychischen Gesundheitsverletzung Ansprüche haben; die bloße Betroffenheit durch fremdes Leid genügt nicht automatisch. Der BGH hat eine frühere zusätzliche Hürde bei Störungen mit Krankheitswert aufgegeben. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich. Der eigene Gesundheitsschaden ist vom Anspruch der unmittelbar verletzten Person und von anderen Entschädigungsarten zu trennen.

01 / RECHTLICH EINORDNEN

Wessen Gesundheitsschaden geltend gemacht wird

Der Anspruch eines Angehörigen betrifft dessen eigene Gesundheitsverletzung. Er ist nicht automatisch ein Anteil am Schmerzensgeld der direkt betroffenen Person. Die jeweiligen Folgen und Anspruchsvoraussetzungen müssen getrennt dargestellt werden.

Beschreiben Sie daher nicht nur das ursprüngliche Ereignis, sondern die fachlich festgestellten eigenen Beeinträchtigungen. Allgemeine Trauer oder Angst sind nicht ohne weitere Einordnung dasselbe wie ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert.

Rechtliche Grundlage: § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden · BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung

02 / RECHTLICH EINORDNEN

Die BGH-Änderung mit ihren Grenzen verstehen

Im Urteil VI ZR 168/21 hat der BGH die zusätzliche Forderung aufgegeben, eine psychische Störung mit Krankheitswert müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen. Daraus folgt keine automatische Zahlung bei jeder Belastung.

Der Gerichtshof hob die Berufungsentscheidung auf und verwies zurück. Ein Betrag einer Vorinstanz ist deshalb nicht als vom BGH endgültig zugesprochen darzustellen. Die weiteren Voraussetzungen sind weiterhin konkret zu prüfen.

Rechtliche Grundlage: BGH, 06.12.2022 · VI ZR 168/21 · Psychische Gesundheitsverletzung

03 / RECHTLICH EINORDNEN

Andere Angehörigenpositionen nicht vermischen

Ein geerbter Anspruch des unmittelbar Verletzten betrifft andere Leiden als eine eigene Erkrankung des Angehörigen. Auch gesetzliche andere Entschädigungsarten haben eigene Voraussetzungen. Die Bezeichnung Angehörigengeld ersetzt diese Abgrenzung nicht.

Für die Anfrage helfen Beziehung, Ereignis und die eigenen Befunde. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen und bereits verfolgte Ansprüche. Welche Unterlagen erforderlich sind, kann nach einer gezielten ersten Schilderung abgestimmt werden.

Rechtliche Grundlage: § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge

Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.

Praktische Übersicht für die Vorbereitung Ihrer Anfrage
PrüfpunktHilfreicher NachweisWichtige Abgrenzung
Eigener SchadenFachliche BefundeNicht nur Betroffenheit
BGH-RegelKrankheitswert und ZurechnungKeine automatische Zahlung
Andere AnsprücheVerletzter oder ErbeRechtspositionen trennen

EINORDNUNG AN EINER PRIMÄRQUELLE

Ein veröffentlichter Fall – kein Tarif.

Ein Vater machte eine eigene psychische Gesundheitsverletzung nach einer Straftat zum Nachteil seiner Tochter geltend. Der BGH befasste sich mit den Anforderungen an den Krankheitswert einer mittelbar verursachten psychischen Störung.

Gericht, Originalergebnis und Vergleichsgrenzen

Die Tabelle zeigt einzelne veröffentlichte Entscheidungen, keine Spanne und keine Garantie. Eine Kaufkraftanpassung wurde nicht vorgenommen.

Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich bewegen.

Einzelfallentscheidungen mit Originalquellen
GerichtDatumAktenzeichenVerletzungBetrag / ErgebnisQuelle
BGHVI ZR 168/21Psychische Erkrankung nach einer Straftat gegen eine nahe Angehörige
Verlauf & Einordnung

Ein Vater machte eine eigene psychische Gesundheitsverletzung nach einer Straftat zum Nachteil seiner Tochter geltend. Der BGH befasste sich mit den Anforderungen an den Krankheitswert einer mittelbar verursachten psychischen Störung.

Die frühere zusätzliche Anforderung, die Störung müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen, wurde aufgegeben. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich.

Keine eigene endgültige BetragsfestsetzungKein bezifferter Vergleichsbetrag übernommenPrimärquelle Urteil mit Zurückverweisung · Leitsatz; Rn. 11–18; Tenor

Die frühere zusätzliche Anforderung, die Störung müsse über die übliche Reaktion naher Angehöriger hinausgehen, wurde aufgegeben. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Medizinischer Nachweis, Zurechnung und weitere Haftungsvoraussetzungen bleiben erforderlich.

Der Fall illustriert eine Rechtsfrage oder Verletzungsfolge. Er ist kein Nachweis einer Bearbeitung durch die Kanzlei und legt keinen Betrag für eine andere Person fest.

Das hilft beim ersten Kontakt.

  • Beziehung und auslösendes Ereignis
  • Eigene fachliche Befunde und Verlauf
  • Bereits verfolgte oder geerbte Ansprüche

Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Grundlagen zum Thema · Nachweise und Unterlagen

Primärquellen und redaktioneller Stand.

Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.

Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Persönlich nachfragen
Erhält jeder Angehörige automatisch Schmerzensgeld?

Nein. Eine eigene zurechenbare Gesundheitsverletzung und weitere Voraussetzungen müssen vorliegen.

Hat der BGH im besprochenen Fall einen endgültigen Betrag zugesprochen?

Nein. Die Sache wurde zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.

Ist ein geerbter Anspruch derselbe eigene Schockschaden?

Nein. Der geerbte Anspruch betrifft die eigene Beeinträchtigung der ursprünglich verletzten Person.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Fall besprechen
Anrufen Fall besprechen