ANSPRUCHSRATGEBER / PSYCHISCHE FOLGEN

Schmerzensgeld bei PTBS: Welche Nachweise sind wichtig?

Eine posttraumatische Belastungsstörung kann für Schmerzensgeld relevant sein, wenn eine zurechenbare Gesundheitsverletzung nachgewiesen ist. Die Diagnose allein begründet keinen festen Betrag. Entscheidend sind fachliche Befunde, Verlauf und tatsächliche Einschränkungen. Ein belastendes Ereignis und eine medizinisch festgestellte Erkrankung müssen dabei unterschieden werden; dieser Artikel stellt keine Diagnose und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Prüfung.

01 / RECHTLICH EINORDNEN

Fachliche Feststellung und tatsächlichen Verlauf benennen

Für die rechtliche Prüfung sollte erkennbar sein, welche Erkrankung festgestellt wurde und wie sie sich entwickelt hat. Allgemeine Begriffe wie Trauma oder Schock können unterschiedliche Zustände beschreiben. Eine eigene Diagnose ist kein Ersatz für fachliche Unterlagen.

Beschreiben Sie konkrete Alltagseinschränkungen und Zeiträume. Die rechtliche Bewertung berücksichtigt nicht allein ein Diagnosewort, sondern die tatsächliche Belastung. Eine pauschale Behauptung lebenslanger Folgen sollte nicht ohne entsprechende Grundlage erfolgen.

Rechtliche Grundlage: § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 630g BGB – Einsicht in die Behandlungsakte

02 / RECHTLICH EINORDNEN

Das Ereignis und mögliche andere Einflüsse zuordnen

Der Zusammenhang mit dem behaupteten Schadensereignis ist eine eigene Frage. Vorbestehende Erkrankungen oder spätere Belastungen können bei der Einordnung wichtig sein. Sie sollten nicht aus der Darstellung ausgeblendet werden.

Eine Chronologie aus Ereignis, Behandlungsbeginn und weiteren Veränderungen hilft. Medizinische und rechtliche Sachkunde können dafür erforderlich sein. Die bloße zeitliche Nähe ersetzt nicht automatisch sämtliche Voraussetzungen der Zurechnung.

Rechtliche Grundlage: § 286 ZPO – Beweiswürdigung · § 823 BGB – Schadensersatzpflicht

03 / RECHTLICH EINORDNEN

Vergleichsbetrag und individuelle Gesamtbelastung unterscheiden

Der verlinkte Brandenburger Fall betrifft einen bestimmten anhaltenden Verlauf und einen Gesamtbetrag unter Anrechnung früherer Zahlung. Er ist kein allgemeiner PTBS-Tarif. Die tatsächlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede müssen betrachtet werden.

Legen Sie vorhandene Regulierungsangebote und bereits erfolgte Zahlungen vollständig vor. Sensible Unterlagen sollten gezielt abgestimmt werden. Eine erste Anfrage wahrt keine Frist und enthält keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses.

Rechtliche Grundlage: § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 779 BGB – Vergleich

Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.

Praktische Übersicht für die Vorbereitung Ihrer Anfrage
PrüfpunktHilfreicher NachweisWichtige Abgrenzung
BefundFachliche FeststellungKeine Eigendiagnose
ZusammenhangEreignis und VerlaufWeitere Einflüsse offen benennen
VergleichTatsächliche GesamtbelastungKein Diagnosebetrag

EINORDNUNG AN EINER PRIMÄRQUELLE

Ein veröffentlichter Fall – kein Tarif.

Psychiatrisch begutachtete posttraumatische Belastungsstörung nach einem schweren Verkehrsunfall. Die erheblichen psychischen Beeinträchtigungen prägten die Lebensqualität über mehrere Jahre bis hin zur Arbeitsunfähigkeit.

Gericht, Originalergebnis und Vergleichsgrenzen

Die Tabelle zeigt einzelne veröffentlichte Entscheidungen, keine Spanne und keine Garantie. Eine Kaufkraftanpassung wurde nicht vorgenommen.

Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich bewegen.

Einzelfallentscheidungen mit Originalquellen
GerichtDatumAktenzeichenVerletzungBetrag / ErgebnisQuelle
OLG Brandenburg12 U 119/18Anhaltende PTBS nach einem Verkehrsunfall
Verlauf & Einordnung

Psychiatrisch begutachtete posttraumatische Belastungsstörung nach einem schweren Verkehrsunfall. Die erheblichen psychischen Beeinträchtigungen prägten die Lebensqualität über mehrere Jahre bis hin zur Arbeitsunfähigkeit.

Gesamtbetrag 12.000 Euro; nach bereits gezahlten 3.000 Euro verblieben weitere 9.000 Euro. Die mögliche zusätzliche körperliche Unfallfolge musste für diesen Betrag nicht abschließend geklärt werden.

12.000 €Originalbetrag ohne KaufkraftanpassungPrimärquelle Urteil · Gründe II.2.d

Gesamtbetrag 12.000 Euro; nach bereits gezahlten 3.000 Euro verblieben weitere 9.000 Euro. Die mögliche zusätzliche körperliche Unfallfolge musste für diesen Betrag nicht abschließend geklärt werden.

Der Fall illustriert eine Rechtsfrage oder Verletzungsfolge. Er ist kein Nachweis einer Bearbeitung durch die Kanzlei und legt keinen Betrag für eine andere Person fest.

Das hilft beim ersten Kontakt.

  • Vorhandene fachliche Berichte
  • Zeitlicher Verlauf und Einschränkungen
  • Zahlungen und vollständige Angebote

Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Grundlagen zum Thema · Nachweise und Unterlagen

Primärquellen und redaktioneller Stand.

Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.

Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Persönlich nachfragen
Reicht das Wort Trauma als Nachweis?

Nein. Die konkrete Gesundheitsverletzung und der Verlauf müssen nachvollziehbar eingeordnet werden.

Gibt es einen festen PTBS-Betrag?

Nein. Auswirkungen, Dauer und weitere rechtliche Umstände sind individuell zu prüfen.

Sollte frühere psychische Behandlung genannt werden?

Ja. Sie kann für die fachliche und rechtliche Zuordnung wichtig sein.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

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