RATGEBER / AUSGEWÄHLTE UNFALLENTSCHEIDUNGEN
Schmerzensgeld bei HWS-Verletzung: 1.500 Euro im Fall Essen
Für eine HWS-Verletzung berücksichtigte das Amtsgericht Essen 2005 insgesamt 1.500 Euro Schmerzensgeld. Davon waren 750 Euro bereits gezahlt; weitere 750 Euro wurden zugesprochen. Der Fall betrifft den dort nachgewiesenen Verlauf. Aus der Diagnose allein folgt weder dieser Betrag noch eine feste Entschädigung für andere Verletzte.
01 / WAS WAR PASSIERT?
Der konkrete Sachverhalt.
HWS-Distorsion nach einem Verkehrsunfall; die Unfallursächlichkeit wurde sachverständig geprüft. Das Gericht bewertete das Schmerzensgeld insgesamt mit 1.500 Euro.
02 / DIE ENTSCHEIDUNG IM ORIGINAL
Einzelfallentscheidung – kein Schmerzensgeldtarif.
Verfahrensart: Urteil. Gerichtsdatum: 23.08.2005. Dieses Datum ist nicht das Veröffentlichungsdatum des Artikels.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Primärquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| AG Essen | 24 C 436/04 | HWS-Verletzung nach einem Motorradunfall | 1.500 Euro Historische Entscheidung von 2005. Insgesamt 1.500 Euro; davon wurden weitere 750 Euro zugesprochen. Keine Anpassung an heutige Kaufkraft. | Amtlicher Entscheidungstext Rn. 45, 53–59 |
Historische Entscheidung von 2005. Insgesamt 1.500 Euro; davon wurden weitere 750 Euro zugesprochen. Keine Anpassung an heutige Kaufkraft.
03 / WAS DER FALL ZEIGT
Warum Gesamtbetrag und Nachzahlung auseinanderzuhalten sind
Wer nur den Zahlbetrag im Urteil liest, übersieht möglicherweise eine frühere Regulierung. Hier ergeben erst die vorgerichtliche Leistung und die zusätzliche Verurteilung den vom Gericht bewerteten Gesamtbetrag. Die Nachzahlung von 750 Euro beschreibt deshalb nicht den gesamten Ausgleich für die Verletzung.
Für einen Vergleich mit dem eigenen Unfall sind die festgestellten Beschwerden, die Behandlung und der Heilungsverlauf zu prüfen. Eine Bescheinigung mit dem Wort HWS ersetzt diese Gegenüberstellung nicht. Auch das Alter der Entscheidung gehört zur Einordnung: Veröffentlicht wird der damalige Originalbetrag, ohne ihn rechnerisch auf heutige Kaufkraft anzuheben.
So prüfen Sie die Vergleichbarkeit.
- Befund abgleichen: Vergleichen Sie die festgestellten Verletzungen und den Verlauf, nicht nur das Diagnosewort.
- Ergebnis richtig lesen: Unterscheiden Sie Forderung, frühere Zahlung, Gesamtbetrag und noch offene Nachzahlung.
- Haftung mitdenken: Prüfen Sie, ob die Entscheidung Mitverschulden, eigene Tiergefahr oder andere Besonderheiten berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel, keine Spanne und keine Kaufkraftanpassung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Sachverhalts und garantiert kein Ergebnis.
Grundlagen: Ausgewählte Unfallentscheidungen · Unterlagen und NachweiseQuellen und rechtliche Grundlagen.
AG Essen, Urteil vom 23.08.2005, 24 C 436/04
Amtlicher Entscheidungstext; Fundstelle: Rn. 45, 53–59.
Die gesetzlichen Links ordnen die behandelten Rechtsfragen ein. Der jeweilige Betrag und die konkreten Feststellungen stammen aus der verlinkten Gerichtsquelle. Die besprochenen Verfahren werden nicht als eigene Mandate oder Erfolge der Kanzlei dargestellt.
Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.