ANSPRUCHSRATGEBER / ANSPRUCH, FRISTEN & VERGLEICH
Mahnung bei Schmerzensgeld: Ab wann können Zinsen entstehen?
Zinsen auf eine Schmerzensgeldforderung entstehen nicht pauschal ab jedem Verletzungstag. Verzug und Prozesszinsen haben gesetzliche Voraussetzungen, die getrennt zu prüfen sind. Auch Inhalt und Zeitpunkt einer Zahlungsaufforderung können wichtig sein. Eine beliebige Frist in einem Musterbrief ersetzt deshalb keine konkrete Prüfung von Fälligkeit, Zugang und dem tatsächlich geltend gemachten Anspruch.
01 / RECHTLICH EINORDNEN
Forderung, Zahlungsaufforderung und Verzug unterscheiden
§ 286 BGB regelt die Voraussetzungen des Verzugs und gesetzliche Ausnahmen von einer Mahnung. Nicht jede Nachricht über einen Unfall ist automatisch eine geeignete Zahlungsaufforderung. Inhalt und nachweisbarer Zugang sind wichtig.
Für die Prüfung sollte deshalb der gesamte Schriftwechsel vorliegen. Ein selbst gesetztes Datum ist nicht allein die Antwort auf jede Verzugsfrage. Auch eine bestrittene oder noch unklare Forderung muss konkret eingeordnet werden.
Rechtliche Grundlage: § 286 BGB – Verzug
02 / RECHTLICH EINORDNEN
Verzugszinsen und Prozesszinsen nicht gleichsetzen
§ 288 BGB betrifft Verzugszinsen. § 291 BGB enthält eine eigene Regel zu Prozesszinsen. Welche Grundlage und welcher Beginn einschlägig sind, hängt vom Verfahrens- und Forderungsstand ab.
Ein allgemeiner Internetzinssatz mit einem beliebigen Startdatum wäre deshalb unzuverlässig. Die konkrete Berechnung muss die tatsächlich maßgebliche Grundlage berücksichtigen. Aus diesem Artikel folgt keine feste Zinsberechnung für Ihren Fall.
Rechtliche Grundlage: § 288 BGB – Verzugszinsen · § 291 BGB – Prozesszinsen
03 / RECHTLICH EINORDNEN
Verjährungsfragen eigenständig im Blick behalten
Eine Mahnung ist nicht automatisch dieselbe Maßnahme wie eine verjährungshemmende Rechtsverfolgung. Beide Fragen müssen getrennt geprüft werden. Ein laufender Streit über Zinsen darf notwendige Anspruchssicherung nicht verdecken.
Legen Sie Zahlungsaufforderungen, Zugangsnachweise und vorhandene gerichtliche Unterlagen vor. Bekannte Fristen sollten sofort genannt werden. Die erste Anfrage an die Kanzlei wahrt selbst keine Frist.
Rechtliche Grundlage: § 204 BGB – Rechtsverfolgung · § 286 BGB – Verzug
Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.
| Prüfpunkt | Hilfreicher Nachweis | Wichtige Abgrenzung |
|---|---|---|
| Mahnung | Inhalt und Zugang | Nicht jede Nachricht genügt |
| Zinsen | Verzug oder Prozess | Beginn und Grundlage unterscheiden |
| Verjährung | Geeignete Maßnahme | Mahnung ist kein allgemeiner Fristschutz |
Das hilft beim ersten Kontakt.
- Vollständige Zahlungsaufforderungen
- Nachweise über Zugang und Antworten
- Gerichtliche Unterlagen und Termine
Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
Grundlagen zum Thema · Nachweise und UnterlagenPrimärquellen und redaktioneller Stand.
Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.
Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.