ANSPRUCHSRATGEBER / KÖRPERVERLETZUNG & GEWALT

Schmerzensgeld bei häuslicher Gewalt: Welche Wege gibt es?

Auch innerhalb einer Partnerschaft oder Familie können rechtswidrige Körper- und Gesundheitsverletzungen einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Schutzmaßnahmen und finanzielle Ansprüche sind jedoch unterschiedliche rechtliche Wege. Entscheidend sind die konkreten Taten, die nachgewiesenen Folgen und die Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Eine familiäre Beziehung beseitigt den Prüfungsbedarf nicht und ersetzt keine individuelle Frist- oder Sicherheitsklärung.

01 / RECHTLICH EINORDNEN

Zahlungsanspruch und Schutzmaßnahme auseinanderhalten

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht unter seinen Voraussetzungen gerichtliche Schutzmaßnahmen. Eine solche Maßnahme ist nicht automatisch eine Entscheidung über Schmerzensgeld. Für den finanziellen Ausgleich gelten gesonderte Voraussetzungen des Zivilrechts.

Bei der rechtlichen Anfrage sollte deshalb deutlich werden, welche Unterstützung benötigt wird. Geht es um Schutz, um die Durchsetzung einer Zahlung oder um beides? Laufende gerichtliche Maßnahmen und bekannte Fristen gehören sofort in die Schilderung.

Rechtliche Grundlage: § 1 GewSchG – gerichtliche Schutzmaßnahmen · § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden

02 / RECHTLICH EINORDNEN

Einzelne Ereignisse und gesundheitliche Folgen ordnen

Wenn mehrere Vorfälle vorliegen, hilft eine sachliche zeitliche Übersicht. Benennen Sie, welche Handlung wann stattfand und welche Unterlagen dazu existieren. Unklare Daten dürfen als unklar bezeichnet werden.

Befunde, vorhandene Nachrichten und Zeugenaussagen können unterschiedliche Teile des Sachverhalts belegen. Nicht jede belastende Beziehungssituation ist bereits ein nachgewiesener Gesundheitsschaden. Ebenso wenig darf eine tatsächlich dokumentierte Verletzung wegen der Beziehung verharmlost werden.

Rechtliche Grundlage: § 286 ZPO – Beweiswürdigung · § 253 BGB – immaterieller Schaden

03 / RECHTLICH EINORDNEN

Warum Verjährung nicht pauschal berechnet werden darf

Bei vorsätzlichen Verletzungen kann die gesetzliche Sonderfrist nach § 197 BGB relevant sein. Ihr Beginn und weitere Regeln müssen anhand des konkreten Anspruchs geprüft werden. Eine pauschale Dreijahresannahme wäre ebenso problematisch wie die ungeprüfte Zusage einer langen Frist.

Daneben können für andere Verfahren andere zeitliche Anforderungen bestehen. Nennen Sie deshalb sämtliche bereits laufenden Schritte. Die Kontaktaufnahme zur Kanzlei ersetzt weder eine gerichtliche Schutzmaßnahme noch eine fristwahrende Geltendmachung.

Rechtliche Grundlage: § 197 BGB – dreißigjährige Verjährung · § 200 BGB – Beginn anderer Verjährungsfristen

04 / RECHTLICH EINORDNEN

Was für einen vertraulichen Einstieg genügt

Eine kurze Darstellung der wesentlichen Vorfälle und des aktuellen rechtlichen Stands reicht für den ersten Kontakt. Welche weiteren sensiblen Unterlagen benötigt werden und welcher Übermittlungsweg passt, kann anschließend abgestimmt werden.

Teilen Sie bereits vorhandene Entscheidungen, anwaltliche Schreiben und Zahlungen mit. Ein Angebot zur umfassenden Erledigung sollte vollständig geprüft werden. Umfang und Kosten einer Beauftragung müssen ausdrücklich geklärt werden; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht zugesagt.

Rechtliche Grundlage: § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 1 GewSchG – gerichtliche Schutzmaßnahmen

Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.

Praktische Übersicht für die Vorbereitung Ihrer Anfrage
PrüfpunktHilfreicher NachweisWichtige Abgrenzung
SchutzVorhandene MaßnahmenNicht mit Geldanspruch gleichsetzen
VerletzungBefunde und EreignisübersichtKonkrete Vorfälle zuordnen
FristenBisherige VerfahrenJeden Verfahrensweg gesondert prüfen

Das hilft beim ersten Kontakt.

  • Wesentliche Vorfälle nach Datum
  • Vorhandene Schutzbeschlüsse und Aktenzeichen
  • Befunde und vollständige Erledigungsangebote

Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

Grundlagen zum Thema · Nachweise und Unterlagen

Primärquellen und redaktioneller Stand.

Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.

Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu diesem Thema.

Allgemeine Orientierung ist ein Anfang. Welche Antwort für Ihren Fall trägt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Persönlich nachfragen
Schließt eine Partnerschaft Schmerzensgeld aus?

Nein. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Anspruchs gelten auch bei Verletzungen innerhalb einer persönlichen Beziehung.

Ist ein Schutzbeschluss bereits eine Zahlungsentscheidung?

Nicht automatisch. Schutzmaßnahmen und finanzielle Ansprüche sind rechtlich zu unterscheiden.

Gilt immer nur eine dreijährige Frist?

Nein. Bei vorsätzlichen Verletzungen und besonderen Konstellationen sind weitere gesetzliche Regeln zu prüfen.

VOM VERGLEICHSFALL ZU IHREM ANLIEGEN

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schildern Sie Ereignis, Folgen und bisherige Zahlungen. Umfang und Kosten einer möglichen Beauftragung werden vorab geklärt. Eine Anfrage wahrt keine Frist.

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