ANSPRUCHSRATGEBER / KÖRPERVERLETZUNG & GEWALT
Schmerzensgeld trotz Notwehr: Welche Fragen sind entscheidend?
Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nach § 227 BGB nicht widerrechtlich. Ob diese Voraussetzungen vorlagen, muss anhand des konkreten Angriffs und der Abwehr geprüft werden. Die bloße Berufung auf Selbstverteidigung entscheidet den Fall nicht. Handlungen außerhalb einer gerechtfertigten Abwehr und die nachgewiesenen Verletzungsfolgen sind gesondert einzuordnen.
01 / RECHTLICH EINORDNEN
Was eine Notwehrlage voraussetzt
Das Gesetz knüpft an die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff an. Eine bereits vergangene Auseinandersetzung oder eine bloße Behauptung von Ärger beantwortet diese Voraussetzungen nicht.
Für die Prüfung sind deshalb Zeitpunkt und Ablauf wichtig. Wann begann die behauptete Abwehr, welche Gefahr bestand noch und was wurde konkret getan? Einzelne Sätze ohne den Zusammenhang können zu einer falschen Einordnung führen.
Rechtliche Grundlage: § 227 BGB – Notwehr
02 / RECHTLICH EINORDNEN
Warum nicht jede Handlung mit Selbstverteidigung erklärt ist
Eine Rechtfertigung muss zu der konkreten Handlung passen. Dass es zuvor einen Angriff gab, rechtfertigt nicht automatisch jede spätere Maßnahme. Ob Grenzen überschritten wurden, ist eine gesonderte rechtliche Bewertung.
Für die Ereignisschilderung sollten Sie daher einzelne Phasen unterscheiden. Benennen Sie auch, wenn verschiedene Zeugen unterschiedliche Ausschnitte wahrnahmen. Tatsächliche Unsicherheiten dürfen nicht durch eine nachträglich vereinfachte Geschichte ersetzt werden.
Rechtliche Grundlage: § 227 BGB – Notwehr · § 286 ZPO – Beweiswürdigung
03 / RECHTLICH EINORDNEN
Welche Bedeutung die Verletzungsfolgen behalten
Liegt eine zurechenbare rechtswidrige Verletzung vor, sind deren Folgen für einen möglichen Ausgleich zu prüfen. Die Schwere einer Wunde allein beantwortet jedoch nicht, ob die verursachende Handlung gerechtfertigt war.
Befunde und Hergangsbeweise erfüllen deshalb verschiedene Aufgaben. Eine Diagnose entscheidet keine Notwehrfrage, und eine Zeugenschilderung ersetzt keinen medizinischen Nachweis. Erst die geordnete Zusammenführung erlaubt die rechtliche Einordnung.
Rechtliche Grundlage: § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 286 ZPO – Beweiswürdigung
04 / RECHTLICH EINORDNEN
Wie vorhandene Entscheidungen eingeordnet werden
Strafrechtliche Unterlagen können für die Prüfung wichtig sein. Ihr konkreter Inhalt sollte vorliegen; eine kurze Zusammenfassung wie Verfahren eingestellt sagt nicht, welche Feststellungen tatsächlich getroffen wurden.
Legen Sie daher Entscheidungen, Begründungen und vorhandene Forderungsschreiben vollständig vor. Die Kanzlei kann anschließend klären, welche weiteren Unterlagen benötigt werden. Ein Zahlungsanspruch oder sein Ausschluss wird nicht allein anhand eines Schlagworts zugesagt.
Rechtliche Grundlage: § 227 BGB – Notwehr · § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.
| Prüfpunkt | Hilfreicher Nachweis | Wichtige Abgrenzung |
|---|---|---|
| Angriff | Zeitpunkt und Verlauf | Gegenwärtigkeit konkret prüfen |
| Abwehr | Einzelne Handlung | Keine pauschale Rechtfertigung |
| Folgen | Befunde | Schwere ersetzt keine Hergangsprüfung |
Das hilft beim ersten Kontakt.
- Gesamter Ablauf mit einzelnen Phasen
- Zeugen und vorhandene Aufnahmen
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Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
Grundlagen zum Thema · Nachweise und UnterlagenPrimärquellen und redaktioneller Stand.
Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.
- § 227 BGB – Notwehr
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 253 BGB – immaterieller Schaden
- § 286 ZPO – Beweiswürdigung
Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.