ANSPRUCHSRATGEBER / VERLETZUNGEN & BLEIBENDE FOLGEN
Schmerzensgeld bei Nasenbeinbruch: Wie wird verglichen?
Ein Nasenbeinbruch begründet keinen festen Entschädigungstarif. Zu prüfen sind Ursache, Behandlung, tatsächliche Einschränkungen und mögliche bleibende Folgen. Ein Angriff und ein Unfall können außerdem unterschiedliche Haftungsfragen aufwerfen. Veröffentlichte Beträge passen nur bei nachvollziehbar vergleichbarem Verlauf; frühere Befunde, eigene Beiträge und die konkrete Regulierungs- oder Verfahrenslage dürfen nicht ausgeblendet werden.
01 / RECHTLICH EINORDNEN
Verletzung und Ursache getrennt belegen
Ein Befund kann den Bruch dokumentieren. Ob eine bestimmte Person ihn rechtswidrig verursacht hat, ist eine weitere Frage. Bei Angriffen und Unfällen sind dafür jeweils geeignete Hergangsnachweise wichtig.
Ordnen Sie Zeugen, Ereignisdatum und Behandlung zeitlich. Falls die Ursache bestritten wird, sollte der vollständige Einwand vorliegen. Ein deutliches Verletzungsbild ersetzt keine vollständige Prüfung der Verantwortlichkeit.
Rechtliche Grundlage: § 823 BGB – Schadensersatzpflicht · § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 286 ZPO – Beweiswürdigung
02 / RECHTLICH EINORDNEN
Weitere Folgen nicht nur aus dem Bruchnamen ableiten
Behandlung und spätere Einschränkungen können sich unterscheiden. Nicht jede behauptete Beeinträchtigung steht automatisch als Folge fest. Frühere Befunde und fachliche Einschätzungen helfen bei der Abgrenzung.
Dieser Artikel stellt keine Diagnose oder Behandlungsempfehlung dar. Für die rechtliche Einordnung sind die tatsächlich festgestellten Folgen maßgeblich. Eine eigene pauschale Dauerprognose sollte nicht an die Stelle der vorhandenen Unterlagen treten.
Rechtliche Grundlage: § 630g BGB – Einsicht in die Behandlungsakte · § 253 BGB – immaterieller Schaden
03 / RECHTLICH EINORDNEN
Den Vergleichsfall mit seiner konkreten Geschichte lesen
Der verlinkte Dülmener Fall betrifft eine Körperverletzung und ein bestimmtes Urteil. Sein Betrag lässt sich nicht allein wegen desselben Bruchnamens auf jedes andere Ereignis übertragen.
Neben dem Schmerzensgeld können materielle Nachteile gesondert zu prüfen sein. Legen Sie Angebote und frühere Zahlungen vollständig vor. Auch eine vorgeschlagene Erledigung aller zukünftigen Folgen sollte im gesamten Wortlaut bekannt sein.
Rechtliche Grundlage: § 249 BGB – Art und Umfang des Ersatzes · § 253 BGB – immaterieller Schaden · § 779 BGB – Vergleich
Prüfpunkte und Nachweise – keine Betragsbewertung.
| Prüfpunkt | Hilfreicher Nachweis | Wichtige Abgrenzung |
|---|---|---|
| Befund | Festgestellter Bruch | Ursache gesondert belegen |
| Folgen | Behandlung und Einschränkungen | Keine Eigendiagnose |
| Vergleich | Konkreter Sachverhalt | Kein Nasenbein-Tarif |
EINORDNUNG AN EINER PRIMÄRQUELLE
Ein veröffentlichter Fall – kein Tarif.
Unvermittelter Faustschlag mit schmerzhafter Nasenbeinfraktur. Operative Behandlung und länger andauernde Probleme mit der Nasenatmung; bei der Entscheidung war die Verletzung noch nicht ausgeheilt.
Gericht, Originalergebnis und Vergleichsgrenzen
Die Tabelle zeigt einzelne veröffentlichte Entscheidungen, keine Spanne und keine Garantie. Eine Kaufkraftanpassung wurde nicht vorgenommen.
Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich bewegen.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Verletzung | Betrag / Ergebnis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| AG Dülmen | 3 C 33/13 | Nasenbeinfraktur nach einem FaustschlagVerlauf & EinordnungUnvermittelter Faustschlag mit schmerzhafter Nasenbeinfraktur. Operative Behandlung und länger andauernde Probleme mit der Nasenatmung; bei der Entscheidung war die Verletzung noch nicht ausgeheilt. Das Gericht berücksichtigte auch den vorsätzlichen, unprovozierten Angriff. Dieser Umstand unterscheidet den Fall von einer fahrlässig verursachten Verletzung. | 2.500 €Originalbetrag ohne Kaufkraftanpassung | Primärquelle Urteil · Tenor; Rn. 37–41 |
Das Gericht berücksichtigte auch den vorsätzlichen, unprovozierten Angriff. Dieser Umstand unterscheidet den Fall von einer fahrlässig verursachten Verletzung.
Der Fall illustriert eine Rechtsfrage oder Verletzungsfolge. Er ist kein Nachweis einer Bearbeitung durch die Kanzlei und legt keinen Betrag für eine andere Person fest.
Das hilft beim ersten Kontakt.
- Erstbefund und weitere Behandlung
- Zeugen und Ablauf der Verletzung
- Aktuelle Folgen und Regulierungsangebote
Vorhandene Unterlagen genügen für den Einstieg. Nennen Sie bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen sofort. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
Grundlagen zum Thema · Nachweise und UnterlagenPrimärquellen und redaktioneller Stand.
Erstellt am . Die verlinkten Vorschriften tragen die jeweils daneben erläuterten Rechtsfragen. Für ein früheres Ereignis ist die damals anwendbare Fassung gesondert zu prüfen.
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 253 BGB – immaterieller Schaden
- § 286 ZPO – Beweiswürdigung
- § 630g BGB – Einsicht in die Behandlungsakte
- § 249 BGB – Art und Umfang des Ersatzes
- § 779 BGB – Vergleich
Allgemeine rechtliche Orientierung; keine individuelle Anspruchs-, Diagnose- oder Betragsentscheidung. Autor: Rechtsanwalt Uğur Demirel, Rechtsanwaltskammer Hamm. Quellen, Redaktionsgrundsätze und Korrekturhinweise.